SMV-Satzung

Vorwort

Diese Satzung soll Regelungen für die SMV-Arbeit treffen, die teilweise über das SMV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg hinausgehen und speziell für unsere Schule gelten. Die Satzung muss sich dem SMV-Gesetz unterordnen.
Mitwirkende in der Schülermitverantwortung sind alle Schüler unserer Schule. Sie werden vertreten durch den Schülerrat.

Durch die Arbeit der SMV werden die Schüler angemessen am Schulleben beteiligt, sie treffen selbstverantwortlich Entscheidungen und führen Aktivitäten durch.
Jede Klasse wählt zwei Klassensprecher, ein Mädchen und einen Jungen (Ausnahmen nur in begründeten Fällen). Gewählt wird ohne Kandidaten, alle sind wählbar. Die Wahl soll durch ein Gespräch in der Klasse vorbereitet werden. Alle Klassensprecher bilden den Schülerrat, dem zusätzlich noch Berater aus Projekten angehören können (ohne Stimmrecht).

Die Schülersprecher werden aus allen Klassensprechern gewählt
  • Unterstufensprecher(in) aus Klasse 5 bis 7
  • Schülersprecherin in der Regel aus Klasse 8 oder 9
  • Schülersprecher in der Regel aus Klasse 8 oder 9
Schülerinnen und Schüler aus Klasse 10 kommen in der Regel nicht mehr in Frage, da sie durch Prüfungsaktivitäten und früheres Ende des Schuljahres nicht mehr voll zur Verfügung stehen.
Der Unterstufensprecher ist Mitglied der Schulkonferenz, wenn er aus Klasse 7 ist.

Die Verbindungslehrer (in der Regel eine Frau und ein Mann) werden auf zwei Jahre gewählt. Die Wahl der beiden Verbindungslehrer findet immer um ein Jahr versetzt statt, so dass nie beide Verbindungslehrer im selben Jahr neu sind.

Neuwahl von Klassensprechern, Schülersprechern oder Verbindungslehrern während der laufenden Amtszeit ist möglich, wenn ein Drittel der Wahlberechtigten dies schriftlich beantragt. Die Verbindungslehrer können die Neuwahl von Klassensprechern oder Schülersprechern empfehlen.

Alle Wahlen sind geheim, die einfache Mehrheit genügt.
Die Kasse wird in Zusammenarbeit von Verbindungslehrern und Schülern geführt. Sie wird am Ende des Schuljahres geprüft.

  • Der Einkauf von laufendem Verbrauchsmaterial (Lebensmittel, Büromaterial...) erfolgt ohne Genehmigung.
  • Über Beträge bis 500 Euro entscheidet der Finanzausschuss (zwei Verbindungslehrer, zwei kassenführende Schüler, drei Schülersprecher).
  • Beträge über 500 Euro werden vom Schülerrat genehmigt.
Langjährige, bewährte Projekte, die sich für unser Schulleben als wertvoll erweisen, sollen durch die Arbeit der SMV weiter gewährleistet werden.
Näheres siehe Anhang!
Die Schulleitung und das gesamte Kollegium unserer Schule unterstützen die Arbeit der SMV. Besonders der Klassenlehrer soll Anteil nehmen an den SMV-Aktivitäten. (Gelegentlich müssen SMV-Aktivitäten auch in der Unterrichtszeit stattfinden.)
Zwischen SMV und Schulleitung finden regelmäßige Gespräche statt.

Diese Satzung wurde am 22.10.2008 bei der SMV-Tagung in Dettingen/Erms vom Schülerrat einstimmig beschlossen.
Anhang

Zum jetzigen Zeitpunkt sind folgende Projekte als SMV-Projekte anzusehen:

  • Pausenbewirtung im Aufenthaltsraum
    Dieses Projekt ist Klassen übergreifend und dient als wichtigste Einnahmequelle der SMV. Es muss deshalb in Händen der SMV bleiben.
  • Spielehaus
    Das Spielehaus kann von Klassen als Projekt übernommen werden, die SMV hat die Aufsicht darüber, dass dieses Projekt in den Folgejahren weitergeführt wird.
  • Paten
    Die Paten für die neuen Fünfer ist ein Klassen übergreifendes Projekt und bleibt deshalb bei der SMV
  • Disco
    Die alljährliche Disco wird vom Technik-Team organisiert, dem auch die Einnahmen aus dem Eintritt zufließen. Die Bewirtung der Disco ist SMV-Angelegenheit.
  • Die Popcorn-Maschine
    Eine langjährige Einnahmequelle der SMV ist die Popcorn-Maschine. Sie wird betrieben von einem festen Team bei schulischen als auch schulfremden Veranstaltungen. Sie kann auch gemietet werden.
  • Streitschlichter
    Die Streitschlichter sind eine wichtige Einrichtung an unserer Schule und werden auch finanziell von der SMV gefördert.