Nachricht

Regelungen zum Schulbetrieb ab 04. April 2022


Maskenpflicht entfällt

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Da die Maske neben der Impfung der wirksamste Schutz ist, kann die Maske weiterhin freiwillig getragen werden. Wir empfehlen dies vor allem auf den Begegnungsflächen, auf denen die Einhaltung der Abstandsregeln nicht möglich ist.

Testpflicht

Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort. Für die Realschule Neuffen bedeutet dies konkret, dass Schülerinnen und Schüler, die testverpflichtet sind, weiterhin montags und mittwochs getestet werden.

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln, die Abstandsregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten.

Befreiung vom Präsenzunterricht

Schülerinnen und Schüler, die durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen, dass sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, können auch weiterhin auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden.

Regelungen_zum_Schulbetrieb_ab_04042022

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SL