Nachricht
Und was passiert jetzt?
*UPDATE*
31.12.2021
Eine kurze Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Die nach § 4 Absatz 2 der CoronaVO Schule gegenwärtig untersagte Durchführung mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird aufgrund der aktuell nicht absehbaren Lage bis zunächst 31. März 2022 verlängert. - Reiserückkehrer
Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Das Ministerium bittet daher, nicht nur die geltenden Absonderungsregeln einzuhalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor dem Betreten des Schulgeländes durchzuführen. - Testmöglichkeiten
Ab dem 10.01.2022 gelten folgende Berechtigungen der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Tests bzw. der von den Kommunen abrechenbaren Testungen:
Immunisierte (aber noch nicht geboosterte) beschäftigte Personen in Schulen, Grundschulförderklassen und Kinderbetreuungsangeboten (Schulkindergärten, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege) können ein Angebot von zwei Tests pro Woche erhalten.
Für geboosterte beschäftigte Personen in Schulen, Grundschulförderklassen und Kinderbetreuungsangeboten (Schulkindergärten, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege) besteht kein Testangebot von Seiten des Landes.