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Und was passiert jetzt?
*UPDATE*


Das Ministerium hat zur Quarantäneregelung für Schülerinnen und Schüler (Stand 15.12.2021) eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie hier downloaden können.

Eine kurze Übersicht der wichtigsten Änderungen:

  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen
    Die nach § 4 Absatz 2 der CoronaVO Schule gegenwärtig untersagte Durchführung mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird aufgrund der aktuell nicht absehbaren Lage bis zunächst 31. März 2022 verlängert.
  • Reiserückkehrer 
    Die Rückkehr von Urlaubsreisen nach den Weihnachtsferien erhöht das Risiko, dass Infektionen in die Schule hineingetragen werden. Das Ministerium bittet daher, nicht nur die geltenden Absonderungsregeln einzuhalten, sondern darüber hinaus auch eine vorsorgliche Testung vor dem Betreten des Schulgeländes durchzuführen.
  • Testmöglichkeiten
    Ab dem 10.01.2022 gelten folgende Berechtigungen der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Tests bzw. der von den Kommunen abrechenbaren Testungen:

    Immunisierte (aber noch nicht geboosterte) beschäftigte Personen in Schulen, Grundschulförderklassen und Kinderbetreuungsangeboten (Schulkindergärten, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege) können ein Angebot von zwei Tests pro Woche erhalten.

    Für geboosterte beschäftigte Personen in Schulen, Grundschulförderklassen und Kinderbetreuungsangeboten (Schulkindergärten, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege) besteht kein Testangebot von Seiten des Landes.