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Und was passiert jetzt


Das Ministerium hat zur Quarantäneregelung für Schülerinnen und Schüler (Stand 26.11.2021) eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie hier downloaden können.

Mit Inkrafttreten der neuen Corona Hauptverordnung am 24. November 2021 sind Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre nicht mehr durch Vorlage des Schülerausweises von der Testpflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zunächst fort, soll aber nach aktuellen Plänen mit Beginn der Weihnachtsferien auslaufen.

Zusätzlich ergeben sich Änderungen (hier verkürzt dargestellt) in Bezug auf:

  • den fachpraktischen Sportunterricht (nur noch kontaktfreier Unterricht),
  • den Musikunterricht (Anpassung der Regelung für Singen und Spielen von Blasinstrumenten),
  • Schulveranstaltungen (3G-Regelung und Maskenpflicht bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Veranstaltungen, die in der Schule stattfinden),
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen (auch im Inland bis 31.01.2022 untersagt)