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Informationen zur Maskenpflicht an Schulen


Die Lockerung der Maskenpflicht hängt vom Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ab. Für den Entfall der Maskenpflicht

  • im Freien ist der Inzidenzwert 50
  • in den Unterrichtsräumen der Inzidenzwert 35

maßgeblich.

Die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen entfällt jedoch nur, wenn zusätzlich innerhalb der letzten 14 Tage kein positiver Fall (mittels PCR-Test festgestellt) vorliegt.

Diese zweite Bedingung trifft für die Realschule Neuffen NICHT zu. Aus diesem Grunde bleibt am Montag, 21.06.2021 die Maskenpflicht an der Realschule Neuffen in den Klassenzimmern, im Schulgebäude und auf den Wegen bestehen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen aber die Masken im Freien, wenn sie ihren Pausenbereich erreicht haben, abnehmen.