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Informationen zu den Abschlussprüfungen und Leistungserhebungen


Das Kultusministerium erließ am 27.03.2020 neue Bestimmungen, welche die Leistungserhebungen betreffend alle Klassenstufen sowie neue Termine für die (Hauptschul-/ und Realschul-) Abschlussprüfungen festlegen.

Informationen, die alle Klassenstufen betreffen:

  • Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten wird teilweise aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden können. Sie kann also unterschritten werden, sofern die Arbeiten in der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit nicht mehr geschrieben werden können.
  • Die Verpflichtung zur Durchführung einer GFS ist ebenfalls ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt Teil der Jahresleistung. Eine noch ausstehende GFS muss nicht abgelegt werden, außer der Schüler wünscht dies ausdrücklich. In diesem Falle soll der Schüler die Möglichkeit bekommen, eine solche GFS abzulegen.

Informationen für Klassenstufe 9 (HSA):

Informationen zu den Abschlussprüfungen Klassenstufe 10 (RSA):

  • Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung entfällt in diesem Schuljahr für alle Schüler und Schülerinnen.
  • Die Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung (FiP) in den Fächern NWA, Französisch, Technik und MuM ist ausgesetzt.  
    Konkret bedeutet dies:
    • eine bereits durchgeführte FiP zählt zur Jahresleistung,
    • eine noch ausstehende FiP muss nicht abgelegt werden, außer der Schüler wünscht dies ausdrücklich. In diesem Falle soll der Schüler die Möglichkeit bekommen, eine solche FiP abzulegen. 
      (Solltet Ihr eure FiP noch ablegen wollen, meldet Euch bitte schnellstmöglich per E-Mail bei Euren Fachlehrer.)
  • Übersicht der neuen Prüfungstermine zum Download
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