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Anmeldung zur Aufnahme in die Klassen 5


Anmeldung zur Aufnahme in die Klassen 5
der Realschule Neuffen, Schulzentrum Halde
 
Die persönliche Anmeldung von Schülern kann auf dem Sekretariat der oben genannten weiterführenden Schule an folgenden Tagen und zu den aufgeführten Zeiten erfolgen:
 
Dienstag, 04.04.2017 und Mittwoch, 05.04.2017
von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr

 
Bei der Anmeldung der Schüler aus Klasse 4 der Grundschulen geben die Eltern das Anmeldeblatt
(Blatt 4 und 5) im Original bei der aufnehmenden weiterführenden Schule ab. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung eine Geburtsurkunde bzw. ein Stammbuch mit.
                                                                         
Eltern, deren Kinder am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, können ihre Kinder am 04./05.04.2017 anmelden und gegebenenfalls bis spätestens 12.05.2017 die Anmeldung korrigieren.
 
Aufgaben und Ziele der Realschule:
 
Die Realschule vermittelt die Grundlage für Berufe mit erhöhten theoretischen Anforderungen, sowie für Berufe, die gehobene Ansprüche an Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Verantwortung und Menschenführung stellen.
 
Im Pflichtbereich werden an der Realschule folgende Fächer unterrichtet:
  • Religionslehre bzw. Ethik
  • Deutsch *
  • Englisch *
  • Mathematik *
  • Geschichte
  • Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung
  • Biologie, Naturphänomene und Technik, Chemie, Physik
  • Künstlerischer Bereich: Musik, Bildende Kunst
  • Sport
* Hauptfach ab Klasse 5
 
Ab Klasse 7 ist ein Wahlpflichtbereich (4. Hauptfach) eingerichtet. Jede Schülerin und jeder Schüler wählt nach Neigung eines der Fächer:
  • Technik
  • Alltagskultur, Ernährung, Soziales
  • Französisch (kann bereits ab Klasse 6 gewählt werden)
 
In der Klassenstufe 5 erfolgt eine verpflichtende informationstechnische Grundbildung, diese wird in den folgenden Klassenstufen integriert weitergeführt.
 
Darüber hinaus gibt es freiwillige Arbeitsgemeinschaften wie z. B. Chor, Sport, Textverarbeitung, Theater, Technik und Homepage-AG.
 
Mit der Kompetenzanalyse Profil AC an Realschulen werden die überfachlichen, ausbildungsrelevanten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler erfasst. Das Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können und ihre Berufswegeplanung zu optimieren.
 
Nach sechs Schuljahren schließen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Klasse 10 mit der Mittleren Reife ab. Mit der erfolgreich absolvierten Prüfung bieten sich verschiedene Möglichkeiten:
  • Besuch einer auf die Realschule aufbauende (berufliche) Schulart zum Erwerb der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
  • eine Berufsausbildung in Handwerk, Industrie, Handel oder Verwaltung
 
 
Die Realschule – theoretisch und praktisch fundiert
 
Die Realschule in Baden-Württemberg hat den Anspruch, ihre Schülerinnen und Schüler durch besonderen Realitätsbezug zu fördern und zu bilden. Dazu gehört die Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermöglichen. Theorie und Praxis sowie Persönlichkeitsorientierung und Sachorientierung werden als gleichwertig angesehen.
 
Die neue Realschule
 
Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden die Realschulen neben der mittleren auch die grundlegende Niveaustufe anbieten. Die Realschulen werden demnach in Zukunft neben der Realabschlussprüfung am Ende von Klasse 10 zusätzlich die Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 durchführen. Dies wird erstmals im Schuljahr 2019/2020 möglich sein.
 
Lernen in der Realschule
 
In der Realschule wird auf der Basis des Bildungsplans 2016 das zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau und künftig auch das zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau unterrichtet. Für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler wird auch künftig wie bisher eine zusätzliche Förderung möglich sein.
 
Neben traditionellen Unterrichtsmethoden werden individualisierte Lernformen verstärkt, um der Leistungsfähigkeit und der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
 
Orientierungsstufe in Klasse 5 und 6
 
Um den unterschiedlichen individuellen Entwicklungen von Schülerinnen und Schülern Raum zu geben, werden die Klassen 5 und 6 an der Realschule als Orientierungsstufe gestaltet. Die Lehrerinnen und Lehrer ermitteln den jeweiligen individuellen Lernstand und richten ihr Unterrichtsangebot dementsprechend aus. In der Realschule gibt es nach Klassenstufe 5 kein Sitzenbleiben. Alle Schülerinnen und Schüler können nach Klassenstufe 5 in die Klassenstufe 6 wechseln. Am Ende der 6. Klassenstufe wird für jede Schülerin bzw. jeden Schüler entschieden, ob sie bzw. er im folgenden Schuljahr auf dem mittleren Niveau oder auf dem grundlegenden Niveau lernt. Danach richtet sich auch die Bewertung der Leistungen.
 
Kurssystem in Klasse 7 und 8
 
Die Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam im Klassenverband binnendifferenziert und zieldifferent auf beiden Niveaustufen. In den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache ist allerdings eine zeitweilige Aufteilung der Klasse in leistungsbezogene Lerngruppen in maximal der Hälfte der jeweiligen Unterrichtsstunde möglich. Am Ende der 7. und der 8. Klassenstufe wird für jede Schülerin bzw. jeden Schüler neu entschieden, ob sie bzw. er im folgenden Schuljahr an allen Fächern auf dem mittleren Niveau oder auf dem grundlegenden Niveau lernt. Danach richtet sich auch die Bewertung der Leistungen.
 
Klasse 9 und 10
 
In Klassenstufe 9 werden diejenigen Schülerinnen und Schüler, die auf dem grundlegenden Niveau lernen, gezielt auf die Hauptschulabschlussprüfung vorbereitet. Diese wird am Ende der Klassenstufe 9 durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler die den Realschulabschluss anstreben, lernen auf dem mittleren Niveau und absolvieren die Realschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10.
 
Weitere Informationen erteilt das Rektorat der Realschule.
 
Die Erziehungsberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass der Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums nur dann sinnvoll ist, wenn der betreffende Schüler bis einschl. Klasse 10 in einer dieser Schularten verbleiben soll oder nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht in eine berufliche Schule übertritt.
 
Den Erziehungsberechtigten wird dringend empfohlen, die Anmeldung bei der Leitung der Realschule persönlich vorzunehmen. Aus der Anmeldung an einer Realschule kann kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule abgeleitet werden, solange der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps möglich und dem Schüler zumutbar ist. Wenn die vorhandenen Plätze nicht ausreichen oder ein allzu großes zahlenmäßiges Ungleichgewicht entsteht, müssen u. U. Schüler, die an einer bestimmten Schule angemeldet wurden, einer anderen Schule zugeteilt werden.